C - Lastkraftwagen
Subklassen: C, C1, C95
C | C1 |
Voraussetzung: |
- B Führerschein
- Vollendung des 21. Lebensjahres bei C
- Vollendung des 18. Lebensjahres bei C1
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Theoretische Ausbildung: |
Speziallwissenkurs Klasse C |
Praktische Ausbildung: |
- C und B gemeinsam: mindestens 12 Fahrlektionen
- erweiterung B auf C: mindestens 8 Fahrlektionen
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Lenkberechtigung C: |
Alle LKWs |
Lenkberechtigung C1: |
LKWs bis maximal 7,5t höste zulässige Gesamtmasse |
Hinweis
C1 geht bei Vollendung des 21. Lebensjahres automatisch in C über. Bei C95 Prüfung mit Vollendung des 18. Lebensjahres gilt C automatisch
Hinweis für Berufskraftfahrer-Grundqualifikation (C95)
- Seit 10. September 2009 müssen Lenker von Kraftfahrzeugen (gewerbsmäßige Beföderung von Gütern mit Lastkraftfahrzeugen über 3,5t) bei Ersterteilung der Lenkberechtigung der Klasse C eine Grundqualifikation nachweisen. Der Nachweis wird durch eine Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung vor einer Prüfungskommission und einer praktischen Fahrprüfung erbracht.
- Zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit des Fahrerqualifizierungsnachweises ist eine Weiterbildung innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren im Ausmaß von insgesamt 35 Stunden erforderlich.